Seit dem 27. Juli 2025 gelten neue und weitreichende Zollregelungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten. In unserem Live-Blog halten wir Sie über alle Änderungen auf dem Laufenden – kompakt, verständlich und praxisnah.
Besonders relevant: Ein einheitlicher 15 %-Zollsatz, neue Regelungen für Kraftfahrzeuge, Stahl, Kupfer sowie das Ende der De-minimis-Grenze.
Die Präsidentin der EU-Kommission Ursula von der Leyen und US-Präsident Donald Trump haben sich am 27. Juli 2025 auf ein neues transatlantisches Handelsabkommen geeinigt. Die wichtigsten Punkte:
Einheitlicher Zollsatz von 15 %
Für fast alle EU-Exporte in die USA
Gilt als pauschaler Höchstzollsatz – inkl. bisheriger Zusatzzölle (z. B. Meistbegünstigungszoll)
Kraftfahrzeuge & Teile
Ab sofort nur noch 15 % Zoll auf Autos (zuvor bis zu 27,5 %)
Unklar: Ob der neue Satz auch alle Fahrzeugteile abdeckt
Arzneimittel & Halbleiter
Aktuell nur MFN-Zölle
Weitere Zölle derzeit ausgesetzt, aber nicht ausgeschlossen
Reziproke Zölle ab 7. August
EU führt ebenfalls pauschale 15 %-Zölle auf US-Importe ein
Ersetzt den bisherigen „reziproken Zoll“ in Höhe von 10 %
Stahl & Aluminium
Seit 4. Juni 2025: 50 % Zollsatz auf Stahl- und Aluminiumimporte
Verdopplung gegenüber März-Regelung
Kupfer
Ab 1. August: 50 % Zoll auf halbfertige Kupferprodukte & Kupferderivate
Der Kupferanteil wird separat bewertet
Für Produkte mit Bezug zu Fahrzeugbau gelten Autozölle vorrangig
De-minimis-Regelung fällt weg
Ab 29. August 2025: Kein zollfreier Versand bis 800 USD mehr
Alle gewerblichen Pakete unterliegen regulären US-Zöllen
Für Postsendungen gelten spezifische Einfuhrabgaben
Diese Seite wird laufend aktualisiert, sobald neue Informationen, Details oder offizielle Dokumente vorliegen.
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Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) ist ein offizieller Bescheid der Zollverwaltung, der festlegt, wie eine bestimmte Ware zolltariflich einzuordnen ist.
Eine vZTA gilt ab Ausstellungsdatum drei Jahre und ist während dieser Zeit rechtsverbindlich für alle Zollverfahren innerhalb der EU.
Grundsätzlich jedes Unternehmen oder jede Privatperson, die regelmäßig Waren importiert oder exportiert.
Die Beantragung erfolgt digital über das Zoll-Portal (BOP) der deutschen Zollverwaltung.
Eine genaue Warenbeschreibung, ggf. technische Zeichnungen, Produktbilder und bei Bedarf ein Warenmuster.
Die Beantragung selbst ist kostenfrei. Eventuell fallen Kosten für die Bereitstellung von Mustern oder Gutachten an.
Ja, die Entscheidung ist in der gesamten EU bindend.
Nur bei Änderungen in der Gesetzeslage oder bei nachgewiesener Fehlerhaftigkeit kann eine Anpassung beantragt werden.
Wir machen Zoll einfach – mit einem klaren, strukturierten Ablauf. So läuft die Zusammenarbeit mit uns ab:
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