Live-Blog: Neue EU-USA-Zollregelungen ab Juli 2025 – alle Änderungen im Überblick

EU USA Zollabkommen 2025: Aktuelle Entwicklungen & Auswirkungen

Seit dem 27. Juli 2025 gelten neue und weitreichende Zollregelungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten. In unserem Live-Blog halten wir Sie über alle Änderungen auf dem Laufenden – kompakt, verständlich und praxisnah.

Besonders relevant: Ein einheitlicher 15 %-Zollsatz, neue Regelungen für Kraftfahrzeuge, Stahl, Kupfer sowie das Ende der De-minimis-Grenze.

Aktueller Stand – 27. Juli 2025

  • Einigung zwischen der EU und den USA:

    Die Präsidentin der EU-Kommission Ursula von der Leyen und US-Präsident Donald Trump haben sich am 27. Juli 2025 auf ein neues transatlantisches Handelsabkommen geeinigt. Die wichtigsten Punkte:

    Einheitlicher Zollsatz von 15 %

    • Für fast alle EU-Exporte in die USA

    • Gilt als pauschaler Höchstzollsatz – inkl. bisheriger Zusatzzölle (z. B. Meistbegünstigungszoll)

    Kraftfahrzeuge & Teile

    • Ab sofort nur noch 15 % Zoll auf Autos (zuvor bis zu 27,5 %)

    • Unklar: Ob der neue Satz auch alle Fahrzeugteile abdeckt

    Arzneimittel & Halbleiter

    • Aktuell nur MFN-Zölle

    • Weitere Zölle derzeit ausgesetzt, aber nicht ausgeschlossen

    Reziproke Zölle ab 7. August

    • EU führt ebenfalls pauschale 15 %-Zölle auf US-Importe ein

    • Ersetzt den bisherigen „reziproken Zoll“ in Höhe von 10 %

    Stahl & Aluminium

    • Seit 4. Juni 2025: 50 % Zollsatz auf Stahl- und Aluminiumimporte

    • Verdopplung gegenüber März-Regelung

    Kupfer

    • Ab 1. August: 50 % Zoll auf halbfertige Kupferprodukte & Kupferderivate

    • Der Kupferanteil wird separat bewertet

    • Für Produkte mit Bezug zu Fahrzeugbau gelten Autozölle vorrangig

    De-minimis-Regelung fällt weg

    • Ab 29. August 2025: Kein zollfreier Versand bis 800 USD mehr

    • Alle gewerblichen Pakete unterliegen regulären US-Zöllen

    • Für Postsendungen gelten spezifische Einfuhrabgaben

Weitere Updates folgen...

Diese Seite wird laufend aktualisiert, sobald neue Informationen, Details oder offizielle Dokumente vorliegen.

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FAQ vZTA

Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) ist ein offizieller Bescheid der Zollverwaltung, der festlegt, wie eine bestimmte Ware zolltariflich einzuordnen ist.

Eine vZTA gilt ab Ausstellungsdatum drei Jahre und ist während dieser Zeit rechtsverbindlich für alle Zollverfahren innerhalb der EU.

Grundsätzlich jedes Unternehmen oder jede Privatperson, die regelmäßig Waren importiert oder exportiert.

Die Beantragung erfolgt digital über das Zoll-Portal (BOP) der deutschen Zollverwaltung.

Eine genaue Warenbeschreibung, ggf. technische Zeichnungen, Produktbilder und bei Bedarf ein Warenmuster.

Die Beantragung selbst ist kostenfrei. Eventuell fallen Kosten für die Bereitstellung von Mustern oder Gutachten an.

Ja, die Entscheidung ist in der gesamten EU bindend.

Nur bei Änderungen in der Gesetzeslage oder bei nachgewiesener Fehlerhaftigkeit kann eine Anpassung beantragt werden.

So einfach ist die Zusammenarbeit mit Inlog

In 3 Schritten zur
erfolgreichen Zollabwicklung

Wir machen Zoll einfach – mit einem klaren, strukturierten Ablauf. So läuft die Zusammenarbeit mit uns ab:

Kontakt & Erstberatung

Sie schildern uns Ihr Anliegen – telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir prüfen Ihre Situation und geben eine erste Einschätzung, was benötigt wird.

Analyse & Umsetzung

Wir übernehmen alle nötigen Schritte – von der Prüfung der Unterlagen bis zur Erstellung und Abwicklung der Zollanmeldung.

Abschluss & Nachbetreuung

Nach erfolgreicher Abwicklung erhalten Sie alle Dokumente vollständig archiviert – digital oder auf Wunsch per Post. Bei Rückfragen oder weiteren Lieferungen sind wir jederzeit für Sie da.
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