Wir kommen aus der Textilbranche – und kennen die Präferenzvorschriften, mit denen Sie Ihre Ware zollfrei oder zollgemindert importieren. EUR.1, A.TR., REX: Wir wissen, welches Dokument für welches Land greift – und wo bares Geld auf dem Tisch liegt.
InLog ist nicht die typische Zollagentur. Unser Team kommt direkt aus der Textil- und Schuhbranche. Das macht einen Unterschied, den Sie spüren werden: Wir wissen, wie eine Handelsrechnung aus Istanbul aussieht, kennen die typischen Stolperfallen bei Mischgeweben aus Fernost und verstehen, warum ein falscher HS-Code bei Schuhen schnell tausende Euro kosten kann.
Wir arbeiten eng mit unseren Kunden zusammen – nicht als externer Dienstleister, sondern als verlängerter Arm Ihrer Importabteilung. Weil wir die Beschaffungsmärkte kennen, aus denen Sie einkaufen: Türkei, Ägypten, Kenia, China, Vietnam, Bangladesch. Und weil wir die Präferenzregeln kennen, die für genau diese Länder gelten.
Das Ergebnis: Sie zahlen nur den Zoll, den Sie wirklich zahlen müssen – und oft genug ist das gar keiner.
Wir kennen den Unterschied zwischen Twill und Canvas, zwischen gestrickter und gewebter Ware – und wissen, was das für die Tarifierung bedeutet. Keine Rückfragen, keine Verzögerungen.
Wir arbeiten nicht an Ihnen vorbei, sondern mit Ihnen zusammen. Ihr Ansprechpartner kennt Ihre Lieferanten, Ihre Warenströme und Ihre Anforderungen – persönlich und direkt.
Fernost, Türkei, Ägypten, Kenia – wir kennen die Handelsstrukturen, Dokumentenanforderungen und Fallstricke der Märkte, aus denen Sie einkaufen.
EUR.1, A.TR., REX, Ursprungserklärung – wir prüfen für jede Sendung, welcher Präferenznachweis greift, und sichern Ihnen den bestmöglichen Zollsatz.
Schuhe sind zollrechtlich eine Welt für sich: Obermaterial, Sohle, Verschlussart – alles beeinflusst den Zollsatz. Wir tarifieren sicher und vermeiden teure Fehleinreihungen.
Korrekte Tarifierung, vollständige Dokumentation, saubere Präferenznachweise – wir sorgen dafür, dass bei einer Zollprüfung keine Nacherhebungen auf Sie zukommen.
Hinter jedem Zollvorgang steht ein Mensch. Deshalb setzen wir auf Werte, die auch im digitalen Zeitalter Bestand haben: Verantwortung, Nähe und Verlässlichkeit.
➔ Handelsrechnung, Packliste, Warenbeschreibung, Materialzusammensetzung. Und wenn Sie unsicher sind, was genau wir brauchen – wir führen Sie durch.
➔ Wir prüfen den Präferenznachweis, tarifieren Ihre Ware korrekt (inkl. Material, Verarbeitung, Obermaterial bei Schuhen) und übermitteln die Einfuhranmeldung elektronisch über ATLAS.
➔ Sie erhalten den Einfuhrabgabenbescheid mit dem bestmöglichen Zollsatz. Keine unnötigen Abgaben, keine Nacherhebungen, keine offenen Fragen.
Handelsrechnung (mit Währung, Incoterms, Zahlungsbedingungen)
Packliste (Stückzahl, Kartonmaße, Brutto-/Nettogewicht)
Materialzusammensetzung (z. B. 80 % Baumwolle / 20 % Polyester – entscheidend für die Tarifierung)
Warenbeschreibung (Art des Kleidungsstücks, Geschlecht, Altersgruppe, Verarbeitungsart)
Bei Schuhen: (Obermaterial, Sohlenmaterial, Verschlussart)
Präferenznachweis (EUR.1, A.TR., Erklärung zum Ursprung – falls vorhanden)
Absender & Empfänger (vollständig, inkl. EORI-Nummer)
Frachtpapiere (B/L, AWB oder CMR)
Wir freuen uns Ihnen einige unserer Kunden präsentieren zu dürfen.
Herzlichen Dank für das Vertrauen.
Füllen Sie einfach das Formular aus – unser Team antwortet werktags innerhalb von 24 Stunden.
Alternativ erreichen Sie uns direkt per E-Mail oder Telefon.
Klar. Persönlich. Aus der Branche.
Der reguläre Drittlandszollsatz für Textilien und Bekleidung liegt zwischen 8 und 12 Prozent – bei vielen Bekleidungsstücken sind es 12 Prozent. Schuhe werden je nach Material mit 8 bis 17 Prozent belastet. Durch Präferenzabkommen lassen sich diese Sätze häufig erheblich senken oder ganz vermeiden.
Alle drei sind Präferenznachweise, aber sie gelten für unterschiedliche Handelsbeziehungen. Die EUR.1 wird bei Ländern mit bilateralen Präferenzabkommen eingesetzt – etwa Ägypten. Die A.TR. gilt spezifisch für den Warenverkehr mit der Türkei im Rahmen der Zollunion und weist nach, dass sich die Ware im freien Verkehr befindet. Der REX (Registrierter Ausführer) kommt vor allem bei Entwicklungsländern im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der EU zum Einsatz – zum Beispiel bei Importen aus Kenia.
Ja. Dank der Zollunion zwischen der EU und der Türkei können industrielle Waren – darunter Textilien, Bekleidung und Schuhe – zollfrei eingeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Ware sich im zollrechtlich freien Verkehr der EU oder der Türkei befindet und eine gültige A.TR.-Bescheinigung vorliegt.
Weil sie die Zolltarifnummer bestimmt – und damit den Zollsatz. Ein T-Shirt aus 100 % Baumwolle wird anders tarifiert als eines aus Polyester-Mischgewebe. Auch die Verarbeitungsart (gewirkt vs. gewebt) und das Geschlecht (Herren, Damen, Kinder) spielen eine Rolle. Eine falsche Einreihung kann zu Nacherhebungen oder unnötig hohen Abgaben führen.
Absolut. Wir analysieren Ihre bestehenden Import-Strukturen und prüfen, ob Sie alle verfügbaren Präferenzvorteile ausschöpfen. Häufig stellen wir fest, dass Unternehmen Zollvorteile nicht nutzen, weil der richtige Präferenznachweis fehlt oder fehlerhaft ist. In vielen Fällen lassen sich so mehrere tausend Euro pro Jahr einsparen.
Grundsätzlich benötigen wir Handelsrechnung, Packliste und Frachtpapiere. Bei Schuhen ist zusätzlich die genaue Beschreibung des Obermaterials (Leder, Textil, Kunststoff), der Sohle und der Verschlussart wichtig, da diese Merkmale den Zollsatz maßgeblich beeinflussen. Lederschuhe werden beispielsweise mit ca. 8 Prozent belastet, Schuhe mit textilem Obermaterial mit bis zu 17 Prozent.
Dann wird die Ware zum vollen Drittlandszollsatz eingeführt. In vielen Fällen kann ein Präferenznachweis aber auch nachträglich angefordert werden – die Frist hierfür variiert je nach Abkommen. Wir unterstützen Sie dabei und klären mit Ihrem Lieferanten, ob ein nachträglicher Nachweis möglich ist.