Das APS ist ein Handelsabkommen, das von vielen Industrieländern – darunter insbesondere die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – genutzt wird, um Entwicklungsländer wirtschaftlich zu unterstützen.
Kernidee:
→ Entwicklungsländer dürfen ihre Waren zu vergünstigten Bedingungen in Industrieländer exportieren.
→ Dies geschieht durch reduzierte Zollsätze oder sogar vollständige Zollfreiheit.
Förderung des internationalen Handels
Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung in ärmeren Ländern
Schaffung neuer Arbeitsplätze in Entwicklungsländern
Bessere Integration dieser Länder in die Weltwirtschaft
Nicht jedes Unternehmen benötigt jede Bewilligung. Ob eine Genehmigung sinnvoll ist, hängt von den individuellen Geschäftsprozessen ab.
Allgemeine Voraussetzungen sind jedoch:
Ansässigkeit im Zollgebiet der Union
gültige EORI-Nummer
regelmäßige Nutzung des beantragten Verfahrens
Einhaltung von Zoll- und Sicherheitsvorschriften
im Rahmen des APS erhalten Entwicklungsländer:
Reduzierte Zollsätze für bestimmte Waren
Zollfreie Einfuhr für besonders begünstigte Produktgruppen
Einen erleichterten Zugang zum EU-Binnenmarkt
Um von den Vorteilen der APS Zollpräferenz profitieren zu können, müssen die Entwicklungsländer bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören:
Einhaltung von Menschenrechten
Wahrung internationaler Arbeitsstandards
Umsetzung grundlegender Umweltvorschriften
Anerkennung als begünstigtes Land durch die EU
Das APS existiert in unterschiedlichen Ausprägungen, je nach Land oder Region.
Ein Beispiel:
Das Allgemeine Präferenzsystem der EU: umfasst spezielle Regelungen für den Zugang zum europäischen Markt und unterscheidet verschiedene Präferenzstufen – von allgemeinen Zollvergünstigungen bis zu vollständiger Zollfreiheit für besonders förderungswürdige Länder.
Für europäische Unternehmen bedeutet das APS vor allem:
Kostenvorteile beim Import von Waren aus Entwicklungsländern
Wettbewerbsvorteile durch günstigere Einkaufspreise
Stärkung nachhaltiger Lieferketten und internationale Partnerschaften
Das APS Zollpräferenzsystem ist mehr als nur ein zollrechtliches Instrument. Es ist ein wichtiges Werkzeug, um wirtschaftliche Entwicklung in ärmeren Ländern zu fördern – und gleichzeitig europäischen Unternehmen Vorteile zu verschaffen. Wer die Möglichkeiten kennt und nutzt, kann Importe gezielt optimieren und gleichzeitig Verantwortung im internationalen Handel übernehmen.
→ Ein Handelsabkommen, das Entwicklungsländern Zollvergünstigungen beim Export in Industrieländer gewährt.
→ Alle von der EU als Entwicklungsländer anerkannten Staaten.
→ Viele Industrie- und Agrarprodukte, abhängig von der jeweiligen Ausgestaltung des Abkommens.
→ Durch geringere Importkosten und vereinfachte Abwicklung beim Warenimport.
→ Ja, Einhaltung von Menschenrechten, Arbeitsstandards und Umweltauflagen.
→ Ja, es gibt Varianten wie das EU-APS mit eigenen Regeln und Präferenzstufen.
→ Nein, Unternehmen müssen die richtigen Nachweise (z. B. Ursprungsnachweise) erbringen.
→ Es fördert die Integration von Entwicklungsländern in den internationalen Handel und schafft faire Marktbedingungen.
Wir machen Zoll einfach – mit einem klaren, strukturierten Ablauf. So läuft die Zusammenarbeit mit uns ab:
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