Kfz-Export: Alle wichtigen zollrelevanten Punkte im Überblick

Der Export eines Fahrzeugs in ein Nicht-EU-Land klingt einfach – tatsächlich steckt dahinter jedoch ein komplexer zollrechtlicher Prozess. Wer die Anforderungen kennt und sauber dokumentiert, spart Zeit, Kosten und unnötigen Ärger. In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten Schritte, Dokumente und Nachweise, die beim Fahrzeugexport außerhalb der EU relevant sind.

Ausfuhranmeldung über das ATLAS-System

Sobald der Warenwert über 1.000 € oder das Gewicht über 1.000 kg liegt, ist eine elektronische Ausfuhranmeldungerforderlich.
Diese erfolgt über das ATLAS-System (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) und ist Grundlage für:

  • die zollrechtliche Ausfuhr,

  • sowie die umsatzsteuerfreie Lieferung in ein Drittland.

Fehlt die Ausfuhranmeldung, gilt die Lieferung zollrechtlich nicht als Export – und die Umsatzsteuerbefreiung entfällt.

Ausgangsvermerk: Der Nachweis der tatsächlichen Ausfuhr

Nach der Ausfuhr erhält der Anmelder automatisch den Ausgangsvermerk – also die elektronische Bestätigung, dass das Fahrzeug die EU verlassen hat.
Er dient als steuerlicher Nachweis für die Umsatzsteuerbefreiung und ist unverzichtbar bei Zoll- oder Betriebsprüfungen.

Tipp:
Der Ausgangsvermerk muss eindeutig der entsprechenden Rechnung oder Fahrgestellnummer zugeordnet werden können.

Fahrzeug- und Eigentumsnachweise

Damit der Zoll die Ausfuhr korrekt prüfen kann, müssen folgende Unterlagen vollständig vorliegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I & II (Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief)

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) – Nachweis der EU-Typgenehmigung

  • Kaufvertrag oder Handelsrechnung mit exakter Fahrzeugbeschreibung

  • ggf. Sondergenehmigungen bei Spezialfahrzeugen oder Dual-Use-Gütern

Fehlen Dokumente oder stimmen Angaben nicht überein, kann die Ausfuhr gestoppt oder verzögert werden.

F-Gas-ID: Pflicht bei gewerblichen Exporten

Bei Fahrzeugen mit Klimaanlagen, die fluorierte Treibhausgase (F-Gase) enthalten, ist die Angabe einer F-Gas-IDerforderlich – allerdings nur für gewerbliche Exporteure.

Diese Kennzeichnung dient:

  • der Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette,

  • und der Einhaltung von EU-Klimaschutzvorgaben.

Private Exporteure sind davon in der Regel nicht betroffen.

Umsatzsteuerbefreiung: Nur mit vollständigem Nachweis

Lieferungen in Drittstaaten sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei – aber nur, wenn:

  • ein Ausgangsvermerk vorliegt,

  • und die Dokumentation vollständig ist.

Das bedeutet:
Die Rechnung, Ausfuhranmeldung und der Ausgangsvermerk müssen zueinander passen.
Andernfalls kann das Finanzamt die Umsatzsteuer nachfordern.

Länderspezifische Einfuhrbestimmungen beachten

Jedes Zielland hat eigene Einfuhrvorschriften, insbesondere bei Fahrzeugen. Dazu zählen:

  • Abgasnormen (z. B. Euro 6 oder lokale Standards),

  • Zolltarife und Einfuhrsteuern,

  • Technische Prüfungen oder Homologationen.

Ein kurzer Abgleich mit den jeweiligen Zollbestimmungen kann Verzögerungen, Kosten oder sogar Rücksendungen verhindern.

Pro-Tipp für Exporteure

Unternehmen, die regelmäßig Fahrzeuge exportieren, können ihre Zollprozesse deutlich vereinfachen durch:

  • AEO-Status (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter):
    schnellere Abfertigung, weniger Prüfungen.

  • REX-Registrierung:
    erleichterte Ursprungsnachweise für Exporte in Länder mit Freihandelsabkommen.

Diese Bewilligungen sparen langfristig Zeit und schaffen Vertrauen bei Zollbehörden.

Fazit: Gut vorbereitet ist halb exportiert

Zollrecht beginnt lange bevor das Fahrzeug die EU verlässt.
Wer die Ausfuhrdokumente vollständig und korrekt vorbereitet, profitiert von einem reibungslosen Ablauf und vermeidet:

  • unnötige Kosten

  • Verzögerungen bei der Abwicklung

  • steuerliche Risiken

Kurz gesagt:
Sorgfalt und Erfahrung sind die besten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Kfz-Export.

FAQ: Häufige Fragen zum Kfz-Export

→ Ab einem Warenwert von 1.000 € oder einem Gewicht von 1.000 kg ist eine elektronische Ausfuhranmeldungerforderlich.

 

→ Ohne Ausgangsvermerk gilt die Lieferung nicht als steuerfrei. Das Finanzamt kann die Umsatzsteuer nachträglich erheben.

→ Er wird elektronisch über das ATLAS-System übermittelt, sobald das Fahrzeug die EU tatsächlich verlassen hat.

→ Ja, sie dient als Nachweis der EU-Typgenehmigung und wird vom Zoll regelmäßig verlangt.

→ Nur, wenn der Verkäufer als Exporteur auftritt und den Ausgangsvermerk nachweisen kann.

→ Die F-Gas-ID kennzeichnet Exporte von Fahrzeugen mit fluorierten Treibhausgasen – relevant für gewerbliche Exporteure.

→ Ja, die Schweiz gilt zollrechtlich als Drittland. Das ABD ist erforderlich, wenn die Schwellenwerte überschritten werden.

→ Wir übernehmen die komplette Zollanmeldung (EX1), Überwachung des Ausgangsvermerks und sorgen für eine rechtssichere Umsatzsteuerbefreiung.

So einfach ist die Zusammenarbeit mit Inlog

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Analyse & Umsetzung

Wir übernehmen alle nötigen Schritte – von der Prüfung der Unterlagen bis zur Erstellung und Abwicklung der Zollanmeldung.

Abschluss & Nachbetreuung

Nach erfolgreicher Abwicklung erhalten Sie alle Dokumente vollständig archiviert – digital oder auf Wunsch per Post. Bei Rückfragen oder weiteren Lieferungen sind wir jederzeit für Sie da.
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