Das Ursprungszeugnis weist den Ursprung der Ware nach. Es ist oft Voraussetzung für Zollpräferenzen oder um erhöhte Einfuhrabgaben zu vermeiden – z. B. bei Antidumpingmaßnahmen.
Ursprungszeugnis hat keine Auswirkung auf Präferenz
Das Ursprungszeugnis (UZ) ist ein wichtiges Dokument im internationalen Handel, das den Ursprung von Waren bescheinigt und von den Industrie- und Handelskammern (IHK) ausgestellt wird.
Was ist ein Ursprungszeugnis?
Das Ursprungszeugnis ist eine öffentliche Urkunde, die den handelspolitischen Ursprung von Waren nachweist. Es wird häufig im internationalen Warenverkehr benötigt, um die Einhaltung der Importvorschriften des Ziellandes zu gewährleisten. Die IHK ist in Deutschland in der Regel für die Ausstellung dieser Zeugnisse zuständig.
Die Handelsrechnung ist die Grundlage jeder Zollanmeldung. Sie muss u. a. enthalten:
Nur wer beide Dokumente korrekt und vollständig vorlegt, kann den vollen Nutzen aus Handelsabkommen ziehen und Risiken vermeiden.
Z. B. Handelsrechnung, Packliste, Frachtbrief, Ursprungszeugnis, ggf. vZTA, Lizenzen oder Genehmigungen.
Sie enthält alle relevanten Angaben zur Ware und ist Basis für die Zollwertermittlung.
Die verbindliche Zolltarifauskunft hilft bei der korrekten Zolltarifierung – besonders bei komplexen Produkten.
Nur wenn die Ware zollrechtlich begünstigt eingeführt wird oder es gesetzlich vorgeschrieben ist.
Durch die Handelsrechnung – in Zweifelsfällen kann ein Zollwertbescheid nötig sein.
Es kann zu Rückfragen, Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung der Einfuhr kommen.
Ja, viele Zollagenturen bieten eine komplette Importabwicklung inkl. Dokumentenerstellung an.
In Deutschland beträgt die Aufbewahrungsfrist für Zollunterlagen meist 6 Jahre (bei Buchungsbelegen 10 Jahre).
Wir machen Zoll einfach – mit einem klaren, strukturierten Ablauf. So läuft die Zusammenarbeit mit uns ab:
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