Eine Warenursprungserklärung ist ein schriftlicher Nachweis des Ursprungs einer Ware. Sie bestätigt, in welchem Land oder in welcher Region ein Produkt hergestellt oder zuletzt wesentlich bearbeitet wurde.
Der Hauptzweck:
Zollvergünstigungen ermöglichen
Handelserleichterungen schaffen
Rechtskonformität im internationalen Handel sicherstellen
Im Ursprungsrecht wird grundsätzlich zwischen dem präferenziellen Ursprung und dem nichtpräferenziellen Ursprung unterschieden.
Präferenzieller Ursprung: Dieser ist Grundlage für Zollvorteile. Waren mit präferenziellen Ursprungsnachweisen (z. B. Warenursprungserklärung, EUR.1) können zu ermäßigten Zollsätzen oder sogar zollfrei eingeführt werden – abhängig von bestehenden Handelsabkommen.
Nichtpräferenzieller Ursprung: Auch als handelspolitischer Ursprung bezeichnet, gilt er für alle Waren. Er ist vor allem bei statistischen Erhebungen, handelspolitischen Maßnahmen (z. B. Antidumping) oder bei der Warenmarkierung („Made in …“) relevant.
Die Ursprungserklärung basiert auf Handelsabkommen zwischen der EU und Drittstaaten. In vielen dieser Abkommen sind Präferenzregelungen enthalten, die für Waren mit bestimmtem Ursprung niedrigere oder gar keine Zölle vorsehen.
Ohne gültige Ursprungserklärung können diese Vorteile nicht genutzt werden.
Es gibt zwei gängige Varianten:
Einzelrechnungserklärung
Direkt auf der Handelsrechnung oder einem anderen Handelsdokument vermerkt
Gültig für eine einzelne Warensendung
Kann von jedem Exporteur erstellt werden, wenn der Warenwert unter einer bestimmten Schwelle liegt (z. B. 6.000 € für viele Abkommen)
Ermächtigter Ausführer / Registrierter Ausführer (REX)
Für Exporteure, die regelmäßig Waren in bestimmte Länder liefern
Keine Wertgrenze, vereinfachtes Verfahren
Registrierung bei der zuständigen Zollbehörde erforderlich
Eine gültige Ursprungserklärung enthält:
Den genauen Wortlaut laut jeweiligem Handelsabkommen
Angabe des Ursprungslands
Ort und Datum
Unterschrift des Ausführers (bei bestimmten Verfahren)
Referenznummer bei ermächtigten oder registrierten Ausführern
Zollvorteile nutzen
Mit einer gültigen Ursprungserklärung können Kunden im Empfängerland Zollgebühren sparen – ein Wettbewerbsvorteil für den Exporteur.
Schnellere Abfertigung
Vollständige und korrekte Dokumente beschleunigen die Zollabwicklung.
Rechtliche Absicherung
Eine korrekte Erklärung verhindert Bußgelder, Nachforderungen oder Probleme bei späteren Prüfungen.
Falscher oder unvollständiger Wortlaut
Ungenaue Ursprungsangaben
Überschreitung der Wertgrenze ohne entsprechende Bewilligung
Fehlende Registrierung bei wiederkehrenden Sendungen über der Wertgrenze
Die Warenursprungserklärung ist mehr als nur ein bürokratisches Detail – sie ist ein zentrales Instrument, um im internationalen Handel wettbewerbsfähig zu bleiben. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass sie die geltenden Vorschriften kennen und korrekt anwenden.
Das Ursprungszeugnis wird von einer Handelskammer ausgestellt, die Ursprungserklärung hingegen vom Exporteur selbst.
Immer dann, wenn Zollvergünstigungen aus Handelsabkommen genutzt werden sollen.
Das hängt vom jeweiligen Abkommen und der Warenart ab, meist mehrere Monate ab Ausstellungsdatum.
In vielen Fällen ja, jedoch muss sie zeitnah nachgereicht werden.
Ja, der genaue Wortlaut ist in den jeweiligen Handelsabkommen festgelegt.
Jeder Exporteur, der die Ursprungsregeln erfüllt – bei höheren Warenwerten ist eine Bewilligung erforderlich.
Alle Länder, mit denen die EU ein Präferenzabkommen abgeschlossen hat.
Es drohen Zollnachzahlungen, Bußgelder und der Verlust von Bewilligungen.
Wir machen Zoll einfach – mit einem klaren, strukturierten Ablauf. So läuft die Zusammenarbeit mit uns ab:
Wir machen Zoll einfach – mit einem klaren, strukturierten Ablauf. So läuft die Zusammenarbeit mit uns ab:
Sie möchten mehr über unsere Zollservices erfahren oder haben eine konkrete Anfrage?
Füllen Sie einfach das Formular aus – unser Team antwortet werktags innerhalb von 24 Stunden.
Alternativ erreichen Sie uns auch direkt per E-Mail oder Telefon.
Klar. Schnell. Persönlich.