Zollrechtliche Bewilligungen sind Genehmigungen, die von den Zollbehörden erteilt werden. Sie ermöglichen es Unternehmen, bestimmte Verfahren zu nutzen oder Vereinfachungen bei der Zollabwicklung in Anspruch zu nehmen.
Typische Vorteile:
schnellere Abfertigung
flexible Prozessgestaltung
sofortige Verfügbarkeit von Zolldokumenten
geringere Kosten und weniger administrativer Aufwand
Erlaubt den Empfang von Waren unverzollt zur Selbstverzollung
Vorteile: Gestellungsbefreiung, vereinfachte Kommunikation mit dem Zoll
Erleichtert Versandvorgänge im Unionsversandverfahren ohne Gestellung
Vorteile: Elektronischer Austausch mit dem Zoll, vereinfachte Abläufe
Ermöglicht das Ausstellen von Ursprungserklärungen ohne Wertgrenze
Vorteile: Flexibilität bei Präferenznachweisen, geringerer Verwaltungsaufwand
Erlaubt den Export von Gütern ohne vorherige Gestellung beim Zollamt
Vorteile: Schnellere Abwicklung, Zeit- und Kostenersparnis
Import von Waren zur Bearbeitung oder Verarbeitung ohne sofortige Zollerhebung
Vorteile: Liquiditätsvorteil, wirtschaftliche Nutzung von Drittlandswaren
Status für besonders zuverlässige Unternehmen
Vorteile: Weniger Zollkontrollen, bevorzugte Behandlung, erleichterte Beantragung weiterer Bewilligungen
Nicht jedes Unternehmen benötigt jede Bewilligung. Ob eine Genehmigung sinnvoll ist, hängt von den individuellen Geschäftsprozessen ab.
Allgemeine Voraussetzungen sind jedoch:
Ansässigkeit im Zollgebiet der Union
gültige EORI-Nummer
regelmäßige Nutzung des beantragten Verfahrens
Einhaltung von Zoll- und Sicherheitsvorschriften
Zollrechtliche Bewilligungen sind kein Muss für jedes Unternehmen, können aber für Betriebe mit regelmäßigem Außenhandel ein echter Wettbewerbsvorteil sein.
Mit der passenden Bewilligung lassen sich Prozesse beschleunigen, Kosten reduzieren und internationale Geschäfte effizienter gestalten. Wichtig ist, die eigenen Abläufe genau zu analysieren und gezielt die Genehmigungen zu beantragen, die den größten Nutzen bringen.
Offizielle Genehmigungen des Zolls, die bestimmte Verfahren oder Vereinfachungen erlauben.
Nein, nur Unternehmen mit regelmäßigem Import-/Exportgeschäft profitieren wirklich.
Die national zuständigen Zollbehörden.
Weniger Zollkontrollen, bevorzugte Behandlung und erleichterte Bewilligungsverfahren.
→ Ermächtigter Ausführer: Fokus auf Ursprungserklärungen.
→ Zugelassener Ausführer: Fokus auf Exporte ohne Gestellung.
EORI-Nummer, Ansässigkeit im Zollgebiet, Einhaltung der Vorschriften.
Abhängig von Bewilligung und Behörde, meist mehrere Wochen bis Monate.
Ja, bei Verstößen gegen Zollvorschriften oder mangelnder Zuverlässigkeit.
Wir machen Zoll einfach – mit einem klaren, strukturierten Ablauf. So läuft die Zusammenarbeit mit uns ab:
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